Zurück zu grünen Gärten

In Hessen regelt der neue § 35 Abs. 9 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) zusammen mit der Hessischen Bauordnung (HBO) § 8 Abs. 1 das Verbot von Schottergärten, indem es eine vorrangige Begrünung und Insekten-freundlichkeit von Freiflächen vorschreibt und Schotterungen als unzulässige Nutzung festlegt.

Schotter ist kein Lebensraum, weder für Pflanzen noch für Tiere. Diese Regelung bezieht sich nicht auf bestehende Schottergärten vor 6/2023, ihre Umgestaltung wird aber angestrebt. Zunächst geht es darum, keine neuen Steinwüsten zu schaffen.

Schottergärten bringen sehr viele ökologische Nachteile mit sich: Insekten und Vögel finden keine Nahrung, Kleintiere finden keinen Unterschlupf. Wir brauchen wieder „grüne Gärten“.

Auch für die Biodiversität sind Schottergärten keine gute Option, denn das Regenwasser kann bei Folienabdichtung, die einer Versiegelung gleichzusetzen ist,  nicht mehr versickern. Dies wirkt sich negativ auf die Grundwasserneubildung aus. Grünflächen und Pflanzen haben positive Auswirkungen auf das Mikroklima, denn sie binden Staub und Schadstoffe aus der Luft und senken gleichzeitig die Umgebungstemperatur. Ein „grüner Garten“ sorgt für ein besseres Klima.

Die Gesetzgebung hat den Rechtsrahmen geschaffen. Wir Grünen in Ahnatal setzen uns für die Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung ein und fordern sukzessive auch den Rückbau bestehender Schottergärten. Eine Satzung könnte helfen, diese Gärten ökologisch wieder aufzuwerten.

Michaela Kramer-Griebel
Dipl.-Ing. Landschaftsplanerin

Foto: Arnulf Hettrich/imago
Foto: Michaela Kramer-Griebel

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel