{"id":1134,"date":"2018-12-22T21:26:15","date_gmt":"2018-12-22T19:26:15","guid":{"rendered":"http:\/\/gruene-lk-ks.de\/vellmar\/?p=1134"},"modified":"2019-01-13T20:13:29","modified_gmt":"2019-01-13T18:13:29","slug":"wenn-alle-bruennlein-fliessen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gruene-lk-ks.de\/vellmar\/wenn-alle-bruennlein-fliessen\/","title":{"rendered":"Wenn alle Br\u00fcnnlein flie\u00dfen&#8230;"},"content":{"rendered":"\n<p>Der j\u00fcngst in der HNA berichtete &#8222;Kasseler Wasserstreit&#8220; um die H\u00f6he der Wassergeb\u00fchren hat auch Auswirkung auf die Portemonnaies aller Vellmarer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Denn mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2012 hat sich die Stadt Vellmar an die Entscheidung der Stadt Kassel zur Rekommunalisierung der Wasserversorgung durch Gr\u00fcndung von KASSELWASSER angeh\u00e4ngt. Damit geht dieser Streit zwischen Privatkl\u00e4gern aus Kassel und Vellmar mit der Stadt Kassel auch f\u00fcr die Vellmarer Wassernutzer\/innen wahrscheinlich in die n\u00e4chste Runde. Und deren Ausgang ist offen. Der Oberb\u00fcrgermeister der Stadt Kassel, Christian Geselle (SPD), hat zumindest angek\u00fcndigt, den Rechtsweg aussch\u00f6pfen und sich nicht mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) abfinden zu wollen. <\/p>\n\n\n\n<p>Dieser hatte mit Urteil vom 11.12.2018 festgestellt, dass die Wassergeb\u00fchren zu hoch seien, weil unzul\u00e4ssigerweise eine Konzessionsabgabe hineingerechnet wurde, die dort nicht hineingeh\u00f6re. KASSELWASSER hatte als Eigenbetrieb der Stadt Kassel seit 01.04.2012 von der St\u00e4dtische Werke Netz und Service GmbH (eine Tochterfirma der St\u00e4dtischen Werke AG) das Leitungsnetz gepachtet und zugleich die NSG mit der technischen Wasserversorgung der Bev\u00f6lkerung beauftragt. F\u00fcr diese Leistung wird ein Entgelt f\u00e4llig (das &#8222;Pacht- und Dienstleistungsentgelt&#8220;), welches KASSELWASSER an die NSG, ein privatrechtlich-organisiertes Unternehmen, zahlen muss. Wer ein Glas Waser bestellt, muss es zahlen &#8211; so weit so logisch. In die Berechnung des &#8222;Pacht- und Dienstleistungsentgeltes&#8220; fallen aber u. a. Kosten, welche die Stadt Kassel von der NSG f\u00fcr die Nutzung der \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen als &#8222;Konzessionsabgaben&#8220; erhebt. Wenn die NSG z. B. f\u00fcr die Legung einer Wasserleitung eine \u00f6ffentliche Stra\u00dfe benutzt, so folgt gem. \u00a7 48 i. V. m. \u00a7 117 Energiewirtschaftsgesetz &#8211; EnWG &#8211;  unmittelbar die Pflicht zur Konzessionsabgabe des Versorgungsunternehmens (hier aus Sicht der Stadt Kassel die &#8222;private&#8220; NSG GmbH) an die Stadt Kassel. Denn die Nutzung der \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen durch die Fahrzeuge oder Ma\u00dfnahmen des Versorgers f\u00fchren zu Sch\u00e4den, die letztendlich &#8222;verursachergerecht&#8220; durch die Gemeinden in Rechnung gestellt werden m\u00fcssen. F\u00fcr das Versorgungsunternehmen (NSG) sind diese Konzessionsabgaben betriebswirtschaftlich gesehen echte Kosten, die sie KASSELWASSER als Auftraggeber in Rechnung stellen. KASSELWASSER wiederum muss als Eigenbetrieb kostendeckend arbeiten und legt somit das Entgelt, das sie an die NSG bezahlt, auf die Geb\u00fchrens\u00e4tze um, die wiederum von den Wassernutzern in Kassel und Vellmar zu zahlen sind. Anders s\u00e4he die Sache freilich aus, wenn KASSELWASSER die Versorgungsleistung (Lieferung von Wasser an die B\u00fcrger\/innen) unmittelbar selbst erbringen w\u00fcrde, d. h. ohne Zwischenschaltung der NSG (GmbH), es also eine &#8222;echte Rekommunalisierung&#8220; gegeben h\u00e4tte, in der die Stadt wie angek\u00fcndigt als &#8222;Versorger&#8220; auftreten und die Wasserlieferung als hoheitliche Aufgabe erbringen w\u00fcrde. Dann w\u00e4re der Fall so, dass die Stadt durch den Eigenbetrieb Konzessionsabgaben an sich selbst entrichten w\u00fcrde, was letztlich rechtswidrig w\u00e4re. Die B\u00fcrger\/innen m\u00fcssten somit einen wesentlichen Kostenposten (die Konzessionsabgaben) \u00fcber die Wassergeb\u00fchren nicht bezahlen, der Preis f\u00fcr das wertvolle Nass w\u00e4re sehr viel g\u00fcnstiger f\u00fcr alle. <\/p>\n\n\n\n<p>Die juristische Bewertung, ob die Geb\u00fchren korrekt unter Ber\u00fccksichtigung der in \u00a7 10 des Gesetzes \u00fcber kommunale Abgaben (KAG) und dem Erforderlichkeitsgebot des Grundgesetzes erhoben wurden oder nicht, bleibt den Gerichten vorbehalten. F\u00fcr die Politik bleibt die Frage, welcher Schaden f\u00fcr die Glaubw\u00fcrdigkeit entsteht, wenn die &#8222;Rekommunalisierung&#8220; der Wasserversorgung im Jahr 2012 letzten Endes keinen Vorteil f\u00fcr die B\u00fcrger\/innen gebracht h\u00e4tte, sondern dem komplizierten Geflecht der st\u00e4dtischen Unternehmen lediglich ein Eigenbetrieb namens KASSELWASSER hinzugestellt worden w\u00e4re. Es entst\u00fcnde der Eindruck eines vergr\u00f6\u00dferten  &#8222;Wasserkopfes&#8220; f\u00fcr eine Leistung, die schon vor der &#8222;Rekommunalisierung&#8220; 2012 vom Landeskartellamt als &#8222;zu teuer&#8220; ger\u00fcgt wurde. Letztlich verfestigte sich der Eindruck, KASSELWASSER sei nur gegr\u00fcndet worden, um dem Streit der NSG mit dem Landeskartellamt zu entfliehen und weiterhin an einer Geb\u00fchrenh\u00f6he festzuhalten, die k\u00fcnstliche Kostenposten in die Wasserpreise, sorry&#8230; -geb\u00fchren, einrechnet, um was auch immer zu finanzieren oder quer zu subventionieren. W\u00e4re das so, w\u00e4re die &#8222;Rekommunalisierung&#8220; von 2012 nur ein Etikettentausch&#8230;. soll man das wirklich glauben?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der j\u00fcngst in der HNA berichtete &#8222;Kasseler Wasserstreit&#8220; um die H\u00f6he der Wassergeb\u00fchren hat auch Auswirkung auf die Portemonnaies aller Vellmarer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. 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