Unsere Gemeinde muss bis Juni´28 aufzeigen, welche Optionen der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien es hier zukünftig gibt. In bestehenden Gebäuden können Heizungen mit fossilen Brennstoffen nach dem geltenden „Heizungsgesetz“ noch bis Ende ´44 repariert werden. Ist das nicht mehr möglich, muss bei einer bis Juni ´28 eingebauten neuen Anlage sichergestellt sein, dass sie mind. ab ´29 mit 15 %, ab ´35 mit 30 %, ab ´40 mit 60 % und ab ´45 mit 100 % erneuerbarer Energie betrieben wird. War die Anlage in ´24 älter als 30 Jahre, muss sie bis Ende ´28 erneuert und mit den o.g. Anteilen betrieben werden.
Ob sich für die gängigen Energieträger mit Anteilen erneuerbarer Energie oder Wasserstoff ein Markt entwickelt, ist unklar. Eine Möglichkeit ist bereits heute die Luft-Wasser-Wärmepumpe, eine seit Jahrzehnten etablierte Technologie, in Skandinavien in > 50 % der Gebäude im Einsatz.
Ein erster „Checkup“ ist der mittlere Energieverbrauch pro Jahr. Wenn der Energieverbrauch (inkl. Warmwasser) je m² Wohnfläche über 10 – 15 l Öl bzw. m3 Gas liegt, kann zunächst eine Fassaden- und Dachdämmung sinnvoll sein. Je höher der Energieverbrauch ist, desto größer ist das Einsparpotential dadurch. Im nächsten Schritt empfiehlt sich ein Kostenvoranschlag für eine Wärmepumpe. Die Förderung (KfW) kann bis zu 70 % betragen.
Eine Praxiserfahrung nach 2 Jahren zeigt: Bei einem mittlerem Heizölverbrauch von einst 1.650 l (Einfamilienhaus) pro Jahr bringt die Wärmepumpe mit rund 3.800 kWh eine nennenswerte Ersparnis.
Jürgen Sprenger


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