Satzung des Ortsverbands

SATZUNG

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ORTSVERBAND BAUNATAL

Stand: 11.10.2023

§ 1 Name und Sitz

Der Ortsverband Baunatal ist Ortsverband der Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen und des Kreisverbandes BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN Kassel-Land. Die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE Baunatal. Sein Sitz und originärer Tätigkeitsbereich innerhalb der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Stadt Baunatal.

§ 2 Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft wird in der Landes- und Bundessatzung von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN geregelt. Mitglied kann nur sein, wer einen monatlichen Mitgliedsbeitrag leistet (analog § 6. Bundessatzung).

2. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlichem Antrag und Entscheidung durch den Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss und der Zahlung des ersten Monatsbeitrages.

3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist schriftlich oder in qualifizierter elektronischer Form beim Vorstand zu erklären.

Bei groben Verstößen gegen die Satzung oder die politischen Prinzipien der Partei kann ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden. Die Einleitung eines Ausschlussverfahrens muss von der Mitgliederversammlung nach ordentlicher Einladung und Anhörung mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.

§ 3 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste Organ des Ortsverbandes. Sie beschließt über die Satzung, das Programm und die Politik des Ortsverbandes.

2. Beschlüsse der MV, die Aufträge an den Vorstand zum Inhalt haben, sind bindend. Der Vorstand ist der MV darüber rechenschaftspflichtig.

3. Einmal pro Jahr wird eine ordentliche MV als Jahreshauptversammlung durchgeführt. In ihr sollen der Rechenschaftsbericht des Vorstandes sowie der Bericht des/der Schatzmeisters/in vorgelegt werden.

4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit nach einem Beschluss der einfachen Mehrheit des Vorstandes einberufen werden. Sie sind von diesem auch einzuberufen, wenn dies von mindestens 10% der Mitglieder des Ortsverbandes schriftlich beantragt wird.

5. Vor jeder Mitgliederversammlung ergeht die Einladung des Vorstandes an alle Mitglieder. Die Einladung enthält die Tagesordnung für die Versammlung. Die Einladung als E-Mail unter Wahrung einer Frist von 14 Kalendertagen. Auf einen dem Vorstand vor Absendung der Einladungen vorliegenden Antrag eines Mitgliedes hin erfolgt die Einladung postalisch.  Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die Einladung zur Jahreshauptversammlung und zu Mitgliederversammlungen mit Wahlen oder Satzungsänderungen.

6. Die MV ist bei Anwesenheit von mindestens 10% der Mitglieder des Ortsverbandes beschlussfähig.

7. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Für eine Satzungsänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

8. Anträge zur Behandlung auf der MV, die vor dem Versand der Einladungen eingegangen sind, sind vom Vorstand auf die Tagesordnung zu setzen. Antragsberechtigt sind die Mitglieder des Ortsverbandes.

9. Anträge, die unter 14 Tagen vor Sitzungen eingehen, werden unter dem Tagesordnungspunkt „Änderung der Tagesordnung“ vom/von der Antragsteller/in oder einem/r von diesem/r beauftragten Vertreter/in vorgestellt, und die MV entscheidet mit einfacher Mehrheit über deren Aufnahme auf die Tagesordnung.

10. Anträge zur Änderung der Satzung und zur Abwahl eines Mitgliedes des Vorstandes oder einer/s Delegierten sind schriftlich einzureichen. Sie können nicht kurzfristig (nach § 5 Abs. 10) auf einer MV auf die Tagesordnung gesetzt werden.

11. Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich. Jede/r Anwesende hat grundsätzlich das Recht, sich an Diskussionen zu beteiligen. Jedes anwesende Mitglied hat Antrags- und Stimmrecht. Die Nichtöffentlichkeit ist bei Bedarf per Beschluss mit einfacher Mehrheit herzustellen. Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekanntzugeben.

12. Über die Beschlüsse und die wesentlichen Inhalte der MV ist ein Protokoll zu erstellen, das den Mitgliedern vier Wochen nach der MV, spätestens jedoch zusammen mit der Einladung zur nächsten MV zugesandt wird.

§ 4 Der Ortsvorstand

1. Der Ortsvorstand besteht aus:
a) zwei gleichberechtigten Sprecherinnen,
b) dem/r Schatzmeister/in,
c) zwei Beisitzerinnen.

2. Die Sprecherin, der Sprecher und die/der Schatzmeister/in bilden den geschäftsführenden Vorstand. Sie sind einzeln zu wählen.

3. Der Ortsvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§ 5 Schlussbestimmungen

1. Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Text der Satzungsänderung muss den Mitgliedern mit der Einladung zur MV unter Wahrung einer Frist von 14 Tagen zugeschickt werden.

2. Die Auflösung des Ortsverbandes muss durch schriftliche Abstimmung von zwei Dritteln der Mitglieder beschlossen werden.

3. Das Vermögen des Ortsverbandes wird dann von der nächsthöheren Gliederung, dem Kreisverband Kassel-Land, von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN verwaltet.

4. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Ortsverband Baunatal haften nur mit ihrem Parteivermögen. Die finanzielle Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.